Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frank Druckerei, Inh. Th. Frank

1. Aufträge führen wir zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Unsere Preise gelten ab Druckerei; sie enthalten, falls nicht ausdrücklich angegeben, keine Mehrwertsteuer.

3. Vom Kunden veranlaßte Vorarbeiten wie Skizzen, Entwürfe, Probesatz werden berechnet, auch wenn der Auftrag nachträglich nicht erteilt wird.

4. Die Zahlung des Gesamt-Rechnungsbetrages ist innerhalb 30 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Diese Regelung gilt nicht für unseren Digitaldruck, Direktdruck, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, Verpackungs- und sonstiger Versandkosten. Diese sind ohne Abzug sofort zahlbar. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Lieferbereitschaft oder Abholungsbereitschaft ausgestellt.

5. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Sie sind sofort zu zahlen.

6. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Papier- oder Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

7. Zahlungsverzug: Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs nach Vertragsschluß durch eingetretene oder bekanntgewordene Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückzuhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

8. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Darüberhinaus sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

9. Den Versand nehmen wir für unsere Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Liefertermine sind nur gültig, wenn wir sie ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigen. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

11. Betriebsstörungen bei uns und unserem jeweiligen Zulieferer, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleibt unberührt.

12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist unser Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

13. Für die von unserem Kunden angelieferten Filme, Manuskripte, Reproduktionen, Klischees, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen zu.

14. Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über, so weit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

15. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware unsere Druckerei verlassen hat, bei uns eintrifft.

16. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

17. Direktdruck. Unter Umgehung aller Vorarbeiten wie Reproduktionen, Satz und Filmherstellung wird hier eine vom Kunden oder von uns erstellte oder bereits gedruckte Vorlage vervielfältigt. Die Qualität kann nicht mit einer im herkömmlichen Sinn erstellten Drucksache qualitativ verglichen werden. Dies gilt besonders bei farbigen- und Schreibmaschinen-Vorlagen, Rasterbilder und Vollflächen. Eine Prüfung der gelieferten Vorlagen durch uns wird ausgeschlossen.

18. Digitaldruck. Hier gelten die unter den Ziffern 14 und 19 gemachten Ausführungen.
Vom Kunden gefertigte und gelieferte Computerdaten: Eine Prüfung von gelieferten Computerdaten durch uns wird ausgeschlossen. Für Fehler, die durch gelieferte fehlerhafte Computerdaten entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Eventuell notwendige Änderungen der gelieferten Daten, bedingt durch fehlerhafte Erstellung, bedürfen in jedem Fall einer erneuten Prüfung und Druckreiferklärung durch den Auftraggeber oder Besteller. Bei Verzicht einer erneuten Prüfung und Druckreiferklärung trägt der Auftraggeber/Besteller die Gefahr etwaiger Fehler, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Kosten, die uns durch diese Arbeiten entstehen, trägt der Auftraggeber/Besteller.

19. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck sowie zwischen von uns angefertigten oder vom Kunden gelieferten Farbdrucken/Farbproofs und dem Auflagendruck.

20. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

21. Eigentum: Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Computerdaten, Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

22. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat die Druckerei von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Sitz der Druckerei, wenn sie und der Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.

24. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 


Startseite: http://www.frank-druckerei.de  

Frank Druckerei Mainz, Bonifaziusplatz 3 (Nähe Hauptbahnhof), 55118 Mainz, Tel. (06131) 234559

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